Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30. September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Decker und Budd GbR, Stralsunder Straße 3, 18546 Sassnitz, vertreten durch Maria Decker und Damon Budd (nachfolgend „noors"), und ihren Auftraggebern.
  2. noors arbeitet ausschließlich für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Verbrauchern schließt noors keine Verträge.
  3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn noors ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Inhalte auf noors.de, Instagram und anderen Kanälen sind kein verbindliches Angebot.
  2. Der Auftraggeber stellt seine Anfrage per E-Mail oder über das Kontaktformular auf noors.de. Die Anfrage ist für beide Seiten unverbindlich.
  3. Auf Grundlage der Anfrage erstellt noors ein individuelles Angebot. Es gilt 14 Tage, sofern darin keine andere Frist steht.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt. Eine E-Mail genügt.
  5. Leistungsumfang, Preise und Termine ergeben sich aus dem Angebot. Widerspricht das Angebot diesen AGB, gilt das Angebot.

§ 3 Leistungen

  1. noors erbringt Marketing- und Kreativleistungen für Hotels und Gastgeber, zum Beispiel Strategie, Content, Social Media und Websites. Was im Einzelfall geschuldet ist, steht im Angebot.
  2. noors schuldet die vereinbarte Leistung, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wie Reichweite, Buchungen oder Rankings.
  3. noors darf freie Mitarbeiter und Subunternehmer einsetzen. Gegenüber dem Auftraggeber bleibt noors verantwortlich.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber liefert rechtzeitig alle Informationen, Materialien und Zugänge, die noors für die Arbeit braucht, und benennt eine feste Ansprechperson.
  2. Der Auftraggeber sichert zu, dass er die Rechte an allen Materialien hat, die er noors übergibt (etwa Fotos, Texte, Logos). Macht ein Dritter deswegen Ansprüche gegen noors geltend, stellt der Auftraggeber noors davon frei.
  3. Verzögert sich die Mitwirkung, verschieben sich die Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, kann noors nach Aufwand berechnen.
  4. Ob Werbeinhalte rechtlich zulässig sind, etwa Preisangaben oder Gewinnspiele, prüft der Auftraggeber selbst.

§ 5 Korrekturen und Abnahme

  1. Im Preis sind zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Weitere Schleifen rechnet noors nach Aufwand ab.
  2. Der Auftraggeber gibt Arbeitsergebnisse in Textform frei. Veröffentlicht oder nutzt er ein Ergebnis, gilt es ebenfalls als freigegeben.
  3. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe, gilt die Leistung als abgenommen. noors weist bei der Übergabe auf diese Frist hin.
  4. Änderungswünsche nach der Freigabe sind ein neuer Auftrag und werden gesondert berechnet.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
  3. noors kann eine Anzahlung oder Abschlagszahlungen verlangen, wenn das im Angebot vereinbart ist. Laufende Betreuung wird monatlich im Voraus berechnet.
  4. Fremdkosten wie Druck, Lizenzen, Stockfotos oder Reisekosten trägt der Auftraggeber nach vorheriger Absprache zusätzlich. Werbebudgets für Anzeigen zahlt der Auftraggeber direkt an die jeweilige Plattform.
  5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln.
  6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Projektverträge enden mit Abschluss des Projekts.
  2. Verträge über laufende Betreuung haben die im Angebot genannte Mindestlaufzeit. Danach können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Kündigt der Auftraggeber ein Projekt vorzeitig, rechnet noors die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten ab. Im Übrigen gilt § 648 BGB.

§ 8 Nutzungsrechte und Referenzen

  1. Der Umfang der Nutzungsrechte steht im Angebot. Ist dort nichts geregelt, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte braucht die Zustimmung von noors.
  2. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Bis dahin bleiben sie bei noors.
  3. Entwürfe, Rohdaten und offene Projektdateien bleiben bei noors. Eine Herausgabe muss gesondert vereinbart werden.
  4. Für Inhalte Dritter, etwa Schriften, Stockfotos oder Musik, gelten deren Lizenzbedingungen.
  5. noors darf die Arbeitsergebnisse sowie Namen und Logo des Auftraggebers als Referenz zeigen, zum Beispiel auf noors.de, auf Instagram und in Präsentationen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

§ 9 Haftung

  1. noors haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet noors nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt ist. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
  3. Diese Beschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von noors.
  4. Auf Plattformen Dritter wie Instagram, Meta oder Google hat noors keinen Einfluss. Für Ausfälle, Sperrungen oder geänderte Algorithmen dort haftet noors nicht, soweit noors sie nicht zu vertreten hat.
  5. Der Auftraggeber behält Kopien aller Materialien, die er noors übergibt.

§ 10 Höhere Gewalt

Kann eine Seite wegen höherer Gewalt nicht leisten, etwa bei Unwetter, Pandemie oder behördlichen Anordnungen, ist sie für diese Zeit von ihren Pflichten frei. Termine verschieben sich entsprechend. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.
  2. noors verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung auf noors.de.
  3. Verarbeitet noors im Auftrag personenbezogene Daten des Auftraggebers, etwa Newsletter- oder Gästedaten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von noors.
  4. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.